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Psychotherapie auf ärztliche Anordnung 

 

Seit 1. Juli 2022 ist die psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung der Krankenkasse abrechenbar. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Anordnung durch Ihre Hausärztin, einen Psychiater oder eine Fachärztin mit interdisziplinärem Schwerpunkt psychosomatische und psychosoziale Medizin. Die Kosten richten sich nach dem geltenden Psytarif der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Nach Erreichen der Franchise verbleibt ein Selbstbehalt von 10%. Weitere wichtige Informationen zur Psychotherapie auf ärztliche Anordnung finden Sie hier.

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Selbstzahlende: Selbstverständlich können Sie die Kosten der Psychotherapie auch selbst tragen (CHF 160/60min) oder erkundigen Sie sich bei der Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenbeteiligung. 

Vereinbarte Sitzungen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, ansonsten werden sie verrechnet.

praxis
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